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Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat der Gesetzgeber erstmals 2002 die Anforderungen für den Energieverbrauch in Gebäuden für Bauherren verbindlich festgeschrieben. Daher rechnet die EnEV auch formal zum Baurecht. Rechtsgrundlage (Ermächtigung) der Energieeinsparverordnung ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung wurden die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) sowie die Wärmeschutzverordnung (WSchV) obsolet.

Regelungsgehalt der EnEV

Kerngehalt ist die Energiebilanz von bestimmten Gebäuden. Dazu rechnen Wohngebäude, Bürogebäude und teilweise gewerbliche Gebäude.
In der Energiebilanz des Gebäudes wird dabei der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser berücksichtigt. Dazu kommen Verluste durch die Anlagentechnik. Auch wird der Verbrauch bei Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers miteinbezogen. Vereinfacht wird der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf sowie der Heizwärmebedarf bzw. der Trinkwasserwärmebedarf nach einem vorgeschriebenen Verfahren berechnet.

Anpassungen der Energieeinsparverordnung

Die einzuhaltenden Anforderungen wurden mit der Zeit mehrfach verschärft. Auch künftig sind weitere Verschärfung zugunsten des Energieeinsparens geplant. So sind 2009 und 2012 jeweils Verschärfungen um bis zu 30% erfolgt, da sich der Stand der Technik entsprechend entwickelt.
Auch 2014 wurde die EnEV überarbeitet bzw. aktualisiert, um das Ziel der Bundesregierung gemäß dem Kyoto-Protokoll bis 2050 zu erreichen: ein klimaneutraler Gebäudebestand. Auch wurden viele weitere schon für 2012 geplante Änderungen erst 2014 erreicht, so dass man häufig von EnEV 2014 (statt EnEV 2012) spricht. Dazu rechnen:

Modernisierungspflicht für alle Gas- und Ölheizungen sowie Heizkessel
Schärfere Grenzen für den Primärenergiebedarf von Neubauten (25%) und die Gebäudehülle (um 20%)
Verpflichtende Stichprobenkontrollen der Energieausweise
Einfacheres Nachweisverfahren für Wohngebäude (EnEV Easy)
Neuskalierung mit Bandtacho beim Energieausweis inkl. Vorlagepflichten, Pflichtbestandteile und Abkürzungen
Es gibt aber auch Kritik an der EnEV 2014. So erfasst die EnEV 2014 nur zu wenige der zahlreichen veralteten Heizungen.

Die Einhaltung bzw. Übererfüllung der geforderten Werte hat auch Folgen. So erfüllt man etwa das Wärmegesetz, wenn man sein Haus so gut dämmt, dass er die EnEV um mehr als 14% übererfüllt wird.

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